Dem Antrag ist eine Zeichnung 2-fach im Maßstab 1:10, die das Grabmal samt Schrift und Ornament eindeutig wiedergibt (Grundriss, Ansichten bzw. Draufsicht, Schnitt mit Maßangaben), beizufügen. Das Amt für Grünflächen und Klimaschutz behält sich eine Abnahme des Grabmals beim Hersteller vor.
Steinart, Metall, Holz
Text bitte auf Zeichnung vermerken
Hinweis: Ein evtl. vorhandener Stahlrahmen (Urnengräber) muss beachtet und darf nicht entfernt werden. Mit der Einreichung des Antrags wird bestätigt, dass die Maße des Grabes vor Ort überprüft wurden.
Die Angaben zum Antrag sind vollständig und richtig. Das Grabmal wird gemäß § 17 der Friedhofsordnung nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks fundamentiert und befestigt, wobei besonders auf die fachgerechte Verdübelung und Fundamentierung geachtet wird. Das Grabmal wird unfall- und standsicher und ohne Beeinträchtigung der Nachbargräber gegründet und aufgestellt. Für alle Unfälle durch mangelhafte Fundamentierung, unsachgemäße Aufstellung sowie zeitbedingten Setzerscheinungen haften Grabmalhersteller und Unterhaltspflichtige des Grabes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis: Sollte das aufgestellte Grabmal von den Angaben im Antrag abweichen, behält sich die Friedhofsverwaltung vor, ein Zwangs- oder Bußgeld gegen den/die Antragsteller/-in bzw. Steinmetz/-in festzusetzen oder die Zulassung zur gewerblichen Bestätigung des/der mit der Aufstellung beauftragten Steinmetzes/-in zu entziehen.
Bitte beachten, dass dem Antrag eine Zeichnung im Maßstab 1:10, die das Grabmal samt Schrift und Ornament eindeutig wiedergibt (Grundriss, Ansichten bzw. Draufsicht, Schnitt mit Maßangaben), beizufügen ist.